Umlagefähig sind nur die im Mietvertrag vereinbarten Betriebskosten. Verwaltungs- und Instandhaltungskosten gehören nicht dazu.
| Umlagefähig | Nicht umlagefähig |
|---|---|
| Heizung, Warmwasser | Verwaltungskosten |
| Wasser, Abwasser | Instandhaltung/Reparatur |
| Müllabfuhr, Straßenreinigung | Kontoführungsgebühren |
| Hausmeister, Gartenpflege | Rücklagenbildung |
Wichtige Frist
12-Monats-Frist
Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen. Danach können Sie Nachforderungen in der Regel nicht mehr geltend machen.
- Abrechnungszeitraum klar angeben
- Verteilerschlüssel nennen
- Vorauszahlungen gegenrechnen
- Belegeinsicht ermöglichen