Die Eckpunkte
- Höhe: maximal drei Nettokaltmieten
- Zahlung in bis zu drei Raten möglich
- Getrennt vom eigenen Vermögen anlegen (insolvenzsicher)
- Zinsen stehen dem Mieter zu
Rückzahlung
Nach Auszug dürfen Sie die Kaution für eine angemessene Prüffrist einbehalten (oft bis zu sechs Monate, etwa wegen ausstehender Nebenkosten). Berechtigte Forderungen dürfen Sie verrechnen.
Sauber dokumentieren
Halten Sie Zustand und Schlüsselrückgabe im Übergabeprotokoll fest – das erspart Streit über Abzüge von der Kaution.